Öffentliche Verfahrensbeteiligungen
Willkommen im Verfahrensbereich
für öffentliche Beteiligungen
Wenn Öffentlichkeitsbeteiligungen in Bauleitverfahren oder Planfeststellungsverfahren anstehen, haben Sie als Bürger das Recht auf Einsicht in öffentliche und verfahrensrelevante Unterlagen.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Bauamt (z.B. im zuständigen Rathaus bzw. in der zuständigen Amtsverwaltung) auf. Dort erhalten Sie den notwendigen Hyperlink bzw. entnehmen Sie ihn aus der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir freuen uns Sie bald wieder hier begrüßen zu dürfen.